Zahnersatz Regelversorgung
in Düsseldorf

Details

Für wen?

Von der Regelversorgung sind alle Menschen betroffen, die wegen Verlust bzw. Fehlen eines Zahns oder Zahnfehlstellungen einen Zahnersatz benötigen. Bei Standardtherapien erhalten gesetzlich Krankenversicherte von Ihren Kassen einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Für andere Lösungsmethoden müssen Patienten für die Mehrkosten selbst aufkommen. Bei Fragen zu den verschiedenen Zahnersatz-Möglichkeiten und der Finanzierung stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Behandlungsablauf

Bei der Regelversorgung erhalten Sie bei Fehlen von Zähnen sowie bei Zahnfehlstellungen nur die Standardlösung eines Zahnersatzes. In der Standardtherapie werden Kronen, Brücken und Prothesen wegen Stabilität, Passgenauigkeit und der hohen Lebensdauer aus Nichtedelmetall gefertigt. Innerhalb der Regelversorgung wird die Ästhetik kaum berücksichtigt und nur im sichtbaren vorderen Bereich der Zahnersatz mit Keramik verblendet, um den Zahnersatz auch optisch den eigenen Zähnen anzupassen.

Alternativen / Sonstiges

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Zahnersatz voll verblenden zu lassen, oder Sie sich eine Vollkeramikkrone und -brücke wünschen, sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Methode.

Damit müssen Sie rechnen – gemäß Regelversorgung

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz einen sogenannten Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Befund und der dazugehörigen Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen Standardtherapie. Seit der letzten Anpassung 2020 beträgt der Festzuschuss grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen und dies über Ihr Bonusheft nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss.

Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge erhalten Sie 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

Entscheiden Sie sich für eine höherwertige oder ästhetisch aufwendigere Versorgung, bleibt der Festzuschuss gleich. Die zusätzlichen Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst. In bestimmten Härtefällen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung vollständig übernehmen. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis individuell zu den Möglichkeiten der Versorgung, zu den voraussichtlichen Kosten und zu sinnvollen Alternativen.

“Wer nur eine Regelversorgung wünscht, bekommt auch hierfür von uns die beste Lösung.”

Zahnarzt Dr. med. dent.
Jürgen Graw

FAQ

Wir beantworten Ihre Fragen

Die Regelversorgung beschreibt die von den Krankenkassen definierte Standardversorgung im Bereich Zahnersatz. Sie stellt eine medizinisch ausreichende Versorgung der Zähne sicher und orientiert sich am jeweiligen Befund. Ziel der Regelversorgung ist es, Funktion und Stabilität im Gebiss zuverlässig wiederherzustellen.

Zur Regelversorgung zählen bewährte Leistungen wie Kronen, Brücken oder herausnehmbarer Zahnersatz. Welche Versorgung im Einzelfall vorgesehen ist, hängt vom Zustand der Zähne und der zahnärztlichen Diagnose ab. Die Leistungen werden nach festen Richtlinien geplant und dokumentiert.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für die Regelversorgung einen festen Zuschuss. Dieser Zuschuss bleibt unabhängig davon gleich, ob Patientinnen und Patienten sich für die Regelversorgung oder eine erweiterte Versorgung entscheiden. Die Kosten für den Zahnersatz werden vor der Behandlung transparent dargestellt.

Eine Regelversorgung ist sinnvoll, wenn eine funktionale, erprobte und wirtschaftliche Lösung für fehlende oder beschädigte Zähne gewünscht ist. Viele Patienten entscheiden sich bewusst für diese Versorgung, da sie eine klare Kostenstruktur bietet und langfristig zuverlässig ist.

Ja, die Regelversorgung kann auf Wunsch durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden. Dazu zählen zum Beispiel hochwertigere Materialien oder ästhetische Alternativen. Die Entscheidung erfolgt immer individuell in Abstimmung mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt in der Praxis.

In unserer Praxis in Düsseldorf beraten wir Sie ausführlich zur Regelversorgung, zu möglichen Alternativen beim Zahnersatz und zum Ablauf der Behandlung. Für Fragen, Service-Anliegen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie unser Team telefonisch unter 0211 2109 5000 oder über den Kontaktbereich.

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