Zahnersatz Regelversorgung
in Düsseldorf
Details
Für wen?
Von der Regelversorgung sind alle Menschen betroffen, die wegen Verlust bzw. Fehlen eines Zahns oder Zahnfehlstellungen einen Zahnersatz benötigen. Bei Standardtherapien erhalten gesetzlich Krankenversicherte von Ihren Kassen einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Für andere Lösungsmethoden müssen Patienten für die Mehrkosten selbst aufkommen. Bei Fragen zu den verschiedenen Zahnersatz-Möglichkeiten und der Finanzierung stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Behandlungsablauf
Bei der Regelversorgung erhalten Sie bei Fehlen von Zähnen sowie bei Zahnfehlstellungen nur die Standardlösung eines Zahnersatzes. In der Standardtherapie werden Kronen, Brücken und Prothesen wegen Stabilität, Passgenauigkeit und der hohen Lebensdauer aus Nichtedelmetall gefertigt. Innerhalb der Regelversorgung wird die Ästhetik kaum berücksichtigt und nur im sichtbaren vorderen Bereich der Zahnersatz mit Keramik verblendet, um den Zahnersatz auch optisch den eigenen Zähnen anzupassen.
Alternativen / Sonstiges
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Zahnersatz voll verblenden zu lassen, oder Sie sich eine Vollkeramikkrone und -brücke wünschen, sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Methode.
Damit müssen Sie rechnen – gemäß Regelversorgung
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz einen sogenannten Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Befund und der dazugehörigen Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen Standardtherapie. Seit der letzten Anpassung 2020 beträgt der Festzuschuss grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen und dies über Ihr Bonusheft nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss.
Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge erhalten Sie 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Entscheiden Sie sich für eine höherwertige oder ästhetisch aufwendigere Versorgung, bleibt der Festzuschuss gleich. Die zusätzlichen Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst. In bestimmten Härtefällen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung vollständig übernehmen. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis individuell zu den Möglichkeiten der Versorgung, zu den voraussichtlichen Kosten und zu sinnvollen Alternativen.
“Wer nur eine Regelversorgung wünscht, bekommt auch hierfür von uns die beste Lösung.”
Zahnarzt Dr. med. dent.
Jürgen Graw

