Regelversorgung
Wer bei Kronen, Brücken oder komplettem Zahnersatz etwas anderes will als die Standardlösungen, muss selbst zuzahlen.
Damit müssen Sie rechnen – gemäß Regelversorgung
Festzuschüsse für Zahnersatz: Seit dem 1. Januar 2005 erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Kasse einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Für ein und dieselbe Arbeit gibt es stets den gleichen Betrag.
Die Höhe des Festzuschusses zum Zahnersatz richtet sich nach der zum Befund gehörenden Regelversorgung, der „Standardtherapie”. Festzuschüsse sollen im Schnitt 50 % der Kosten für den Zahnersatz abdecken. Waren Sie regelmäßig bei der Vorsorge und haben ein Bonusheft geführt, gibt es eine finanzielle „Belohnung“. Diese ist von der Dauer der Vorsorgeleistung abhängig. So gibt es nach fünf Jahren durchgehender Vorsorgeuntersuchungen 20 % und nach insgesamt zehn Jahren 30 % mehr Geld.
Natürlich erhalten Sie bei uns auch eine umfassende und sorgfältige Zahn-Rundum-Versorgung nach der Standardtherapie.


